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Beruf

Viele MS-Betroffene können trotz ihrer Erkrankung ohne wesentliche Einschränkungen weiterhin ihren Beruf ausüben. Wenn bei Ihnen nur wenige Symptome aufgetreten sind und Ihr Gesundheitszustand allgemein gut ist, gibt es keinen Grund, Ihren Beruf aufzugeben.

In einigen Fällen kann es jedoch sein, dass Ihr Arbeitsalltag durch die MS beeinträchtigt wird. Insbesondere durch die „unsichtbaren“ Krankheitszeichen kann es zu Beeinträchtigungen kommen: Müdigkeit und Konzentrationsschwäche können sich negativ auf die Leistungsfähigkeit auswirken. Besteht bei der Ausübung von Tätigkeiten in Ihrem Beruf MS-bedingt ein erhöhtes Unfallrisiko (z. B. durch Gleichgewichtsstörungen), ist es in Ihrem Interesse als Arbeitnehmer, den Arbeitgeber über die MS-Erkrankung zu informieren.

Achten Sie bei der Wahl eines Arbeitsplatzes darauf, dass es sich nicht um eine körperlich anstrengende Tätigkeit handelt, und beachten Sie, dass bestimmte Tätigkeiten Ihre Gesundheit beeinträchtigen könnten.  Falls Sie den Eindruck haben, dass Ihr derzeitiger Beruf für Sie nicht geeignet ist, ist es ratsam, einen Arbeitsplatzwechsel in Erwägung zu ziehen. 

Als MS-Patient brauchen Sie mehr Ruhepausen und die Möglichkeit, Ihre Arbeitszeiten flexibel einzuteilen.  berlegen Sie, ob Sie statt ganztags zu arbeiten, lieber eine Teilzeitarbeit vorziehen.  Eventuell kann der Einsatz von Hilfsmitteln nötig sein. Besprechen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber. Vermeiden Sie lange Pendelstrecken.

Die Information des Arbeitgebers

Es kann schwer fallen, den Vorgesetzten über eine Krankheit wie MS zu informieren. Möglicherweise sind Sie sich unsicher, wie Ihr Vorgesetzter oder der Arbeitgeber reagieren wird und ob Sie möglicherweise durch diese Eröffnung Ihren Arbeitsplatz gefährden. 

Wenn die MS Sie nicht in Ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, spricht nichts dagegen, den Arbeitgeber erst zu einem späteren Zeitpunkt zu unterrichten. Wenn Sie sich aber sicher sind, dass Ihr Arbeitgeber und Ihre Kollegen Verständnis aufbringen und Ihnen die notwendige Unterstützung zukommen lassen, kann es sinnvoll sein, sich von Anfang an zu offenbaren. Eine chronische Erkrankung wie MS ist übrigens auch kein Kündigungsgrund, kann aber bei rechtzeitiger Information einen gewissen Schutz vor einer Kündigung bringen. 

Geben Sie Ihrem Arbeitgeber und Ihren Kollegen etwas Zeit, sich an die veränderte Situation zu gewöhnen und die notwendigen Änderungen vorzunehmen. Sollten Sie sich durch bestimmte Reaktionen verletzt oder diskriminiert fühlen, versuchen Sie, Geduld aufzubringen. In den meisten Fällen gewöhnen sich die Mitarbeiter rasch an die neue Gegebenheit, und die Kollegen passen sich an Ihre Bedürfnisse an.

Allerdings kommt es gelegentlich auch zu negativen Reaktionen, die aus Unkenntnis oder Vorurteilen resultieren. Denken Sie daran, dass Sie als Arbeitnehmer mit einer Behinderung bestimmte Rechte haben und dass Sie Unterstützung in Anspruch nehmen können, um diese Rechte durchzusetzen. Versuchen Sie aber, wo immer möglich, eine positive Einstellung zu wahren und gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber Lösungen zu finden, die Ihrer MS entgegenkommen und Sie nicht behindern.

Die Wahl der beruflichen Laufbahn

Wenn Sie arbeitssuchend sind oder sich noch in der Ausbildung oder im Studium befinden, sollten Sie sich überlegen, ob Ihr angestrebter Beruf für Sie noch in Frage kommt, insbesondere im Hinblick auf die voraussichtliche Langzeitentwicklung der MS. 

Wenden Sie sich an einen Arzt oder an einen Vertreter des Berufsstandes, den Sie anstreben, um abzuklären, ob Ihr Wunschberuf oder Ihre Wunschstelle für Sie geeignet ist.

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